ALLGEMEINES
Hier erhalten Sie Informationen über
die Notwendigkeit von:
A. Generallvollmacht
B. Vorsorgevollmacht
C. Patientenverfügung
Krankheit, Unfälle, Altersschwäche können
uns daran hintern,
- unsere geschäftlichen Angelegenheiten
ordnungsgemäß zu erledigen oder
- die notwendigen Entscheidungen in
gesundheitlichen Fragen (ärztliche
Behandlung, Aufnahme in ein
Krankenhaus, Einzug in ein Alten-
und Pflegeheim) zu treffen.
Wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind
und keine Vollmachten erteilt haben, muss
das Betreuungsgericht eingreifen und
einen Betreuer für Sie bestellen.
WARUM PATIENTENVERFÜGUNG?
Dringend notwendig ist eine solche Vollmacht
auch für den Fall des Todes.
Wenn niemand vebollmächtigt ist, können
die Probleme im Zusammenhang mit dem
Sterbefall (Beerdigung, Bezahlung von
Rechnungen für Krankenhaus und Beer-
digung, Verhandlungen mit Versicherungen
oder Rentenversicherungsträgern) nicht ord-
nungsgemäß erledigt werden. Erfahrungs-
gemäß dauert es nämlich mehrere Wochen,
bis die Erben den Nachweis ihres Erbrechts in
Händen halten und für den Nachlass handeln
können. Bis zu diesem Zeitpunkt ist aber
Vieles zu erledigen, was keinen Aufschub
duldet.
Mit der General- und Vorsorgevollmacht
können Sie auch eine Patientenverfügung
verbinden, wenn Sie nicht wünschen, dass
Ihr Leben durch ärztliche Behandlungsmaß-
nahmen künstlich verlängert wird, wenn bei
einer tödlichen Krankheit feststeht, dass keine
Aussicht auf Heilung mehr besteht.
BEVOLLMÄCHTIGTE PERSONEN
Eine Vorsorgevollmacht sollte grundsätzlich
nur an Personen erteilt werden, die Ihr volles
Vertrauen genießen. Es sollte einigermaßen
sicher sein, dass diese Person im Ernstfall
auch in Ihrer Nähe sein kann. Also z.B. nicht
dauerhaft in einem anderen Kontinent lebt.
Auch sollte die bevollmächtigte Person jung
genug und gesund sein, um erforderlichenfalls
für Sie tätig werden zu können.
Auf jeden Fall ist zu empfehlen, mit der aus-
gewählten Person vorher zu sprechen und ihr
Einverständnis dazu einzuholen, dass sie be-
vollmächtigt wird.
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